Grid Parity von Photovoltaik-Anlagen: Ein vollständiger Vergleich unter Berücksichtigung aller Steuern und Umlagen auf den Strombezug von privaten Haushalten

arrhenius Discussion Paper 10, Hamburg, März 2013

(Available in English as arrhenius Discussion Paper 10E)

Zusammenfassung

Im Rahmen der Diskussion über die Kosten der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen wird regelmäßig auf die sogenannte „Grid parity“ verwiesen, die inzwischen erreicht sein soll. Demnach sind die Stromgestehungskosten dieser Anlagen inzwischen soweit gesunken, dass der erzeugte Strom günstiger ist als der Bezug aus dem öffentlichen Netz. Der Vergleich der genannten Kosten ist jedoch unvollständig, insbesondere da verschiedene Kostenbestandteile wie Umlagen und Steuern nicht berücksichtigt werden. Wir rechnen nach: Die Nutzung des Eigenverbrauchs aus Photovoltaik-Anlagen wird mit bis zu 17 ct/kWh indirekt gefördert. Eine Kommune mit 10.000 Haushalten, von denen 30% die Eigenverbrauchsmöglichkeiten nutzen, verliert rund 48.000 € an Einnahmen aus der Konzessionsabgabe pro Jahr. Wenn weitere 10 GW an PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern installiert werden, dann belaufen sich die entsprechenden Mindereinnahmen bei Steuern und Umlagen auf 240 - 460 Mio. Euro pro Jahr. Um den Anteil des Eigenverbrauchs am von PV-Anlagen erzeugten Strom zu erhöhen, können zusätzlich Batterien eingesetzt werden. Deren Einsatz soll zur Unterstützung der Markteinführung mit 50 Mio. € gefördert werden. Die tatsächlichen Kosten des Programms liegen um bis zu 14 % deutlich höher, da durch die Erhöhung des Eigenverbrauchs verschiedene Steuern und Umlagen nicht mehr gezahlt werden. Soll das zurzeit genierte Aufkommen auf gleichem Niveau gehalten und wie heute von allen Stromverbrauchern getragen werden, bieten sich verschiedene Optionen an, darunter z.B. Fixgebühren, die im Falle der Netznutzungsentgelte ca. 250 € pro Haushalt und Jahr betragen würden.