ABSTRACT
Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien setzen sich zurzeit am Markt nicht durch, weil die Stromgestehungskosten höher sind als jene von konventionellen (thermischen) Kraftwerken. Da mit dieser Produktionsform aber verschiedene positive Eigenschaften verbunden sind, werden derartige Anlagen in Deutschland seit längerem staatlich gefördert, zurzeit über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Die Kosten dieser Förderung werden auf die Letztverbraucher von Strom umgelegt. Durch diese sog. EEG-Umlage steigen die Strombezugskosten der Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit sinkt. Deshalb haben stromintensive Unternehmen regelmäßig gegen die Umlage protestiert und schließlich erwirkt, daß sie nur eine verminderte Umlage zahlen müssen. In der politischen Diskussion ist die mögliche Wirkung des EEG auf den Großhandelsstrompreis bisher allerdings nicht berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund analysieren wir die Wirkungen des EEG auf den Strompreis in einem vollkommenen Markt. Wir zeigen, daß durch die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien der Großhandelspreis von Strom sinkt. In der Folge können - in Abhängigkeit der EEG-Strommenge, der EEG-Umlage sowie der Modellannahmen - auch die Strombezugskosten der besonders stromintensiven Unternehmen, die unter die Härtefallregelung nach § 16 EEG fallen, sinken.